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Neue Limitatio für AJOVY® 

Die Kostenübernahme von Arzneimitteln durch die Krankenkasse kann auf bestimmte medizinische Indikationen oder mengenmässig eingeschränkt werden. Diese Bedingungen werden die sogenannte «Limitatio» genannt. Seit dem 1. November gilt für das zur Migräneprophylaxe zugelassene Medikament Ajovy® eine neue Limitatio. Im Folgenden finden Sie die detaillierte neue Limitatio, die bis zum 29.02.2024 befristet ist. Die wichtigsten Neuerungen wurden fett hervorgehoben.

AdobeStock 382730689 Simone


Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Die Erteilung der Kostengutsprache hat eine Dauer von 12 Monaten abzudecken.
Die Diagnosestellung, die Verordnung von AJOVY® und die Verlaufskontrolle darf ausschliesslich durch einen Facharzt FMH der Neurologie erfolgen.
Die Packung AJOVY® 3 Fertigspritzen wird lediglich für die explizite Verschreibung des vierteljährlichen Dosierungsschemas vergütet.

AJOVY® wird zur Behandlung erwachsener Patienten mit während mindestens eines Jahres vorbestehender chronischer Migräne (Baseline: Mindestens 15 Migränetage pro Monat von unbehandelt mindestens 4h Dauer pro Tag/lückenlos dokumentiert über mindestens 3 Monate) oder episodischer Migräne (Baseline: Mindestens 8 Migränetage pro Monat von unbehandelt mindestens 4h Dauer pro Tag/lückenlos dokumentiert über mindestens 3 Monate mit Aura oder mit starker Schmerzintensität kombiniert mit starker Übelkeit/Erbrechen oder stark beeinträchtigender Photophobie oder Phonophobie) vergütet, sofern die Patienten auf mindestens zwei prophylaktische Therapien mit einem Betablocker, Kalziumantagonisten, Antikonvulsivum oder Amitriptylin, die je während mindestens 3 Monaten eingesetzt wurden, unzureichend angesprochen haben oder bei denen alle oben aufgeführten Migräneprophylaktika kontraindiziert sind oder wenn diese Therapien aufgrund von belegten, klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten. Ein unzureichendes Ansprechen gilt als belegt, wenn nach 3-monatiger Behandlung mit einem Migräneprophylaktikum keine Reduktion der Migränetage um mindestens 50% gegenüber Therapiebeginn erzielt wurde.

Auf Verlangen müssen dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers folgende Dokumente eingereicht werden:
• Dokumentation der Therapiedauer vor der Behandlung mit AJOVY® und des
unzureichenden Ansprechens der Prophylaktika (z.B. anhand der Krankengeschichte oder
Migränetagebuch)
• Vor Therapiebeginn: Migränetagebuch mindestens ab 3 Monate vor Therapie mit AJOVY®
• Nach Therapiebeginn: Migränetagebuch nach 3, 6 und 12 Monaten der AJOVY® Therapie.

Kontrolle nach 3 Monaten:
• Die Behandlung mit AJOVY® darf basierend auf einer Kontrolle durch den Facharzt FMH
der Neurologie 3 Monate nach Therapiebeginn nur fortgesetzt werden, wenn die durchschnittliche Anzahl Migränetage pro Monat gegenüber dem Durchschnittswert für die 3 Monate vor Therapiebeginn mit AJOVY® reduziert wurde und diese Reduktion anhand eines Migränetagebuches belegt werden kann.

Kontrolle nach 6 Monaten:
• Die Behandlung mit AJOVY® darf basierend auf einer erneuten Kontrolle durch den Facharzt FMH der Neurologie 6 Monate nach Therapiebeginn nur fortgesetzt werden, wenn die durchschnittliche Anzahl Migränetage pro Monat gegenüber dem Durchschnittswert
für die 3 Monate vor Therapiebeginn mit AJOVY® um mindestens 50% reduziert wurde
und diese Reduktion anhand eines Migränetagebuches belegt werden kann.
• Die Reduktion um mindestens 50% der Migränetage ist dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers schriftlich zu melden.
Falls eine Therapie mit AJOVY® nach 3 oder 6 Monaten infolge unzureichender Wirksamkeit abgebrochen werden muss, werden sämtliche weiteren Behandlungsversuche mit AJOVY® oder mit einem anderen CGRP-Rezeptor-Antagonisten od. CGRP-Inhibitor nicht mehr erstattet.

Absetzen der Therapie nach 1 Jahr:
• Spätestens ein Jahr nach Therapiebeginn muss die Therapie abgesetzt werden. Erleidet
der/die Patient(in) innerhalb von 6 Monaten nach Absetzen der Therapie einen Rückfall
(mindestens 8 Migränetage in 30 Tagen), kann eine Wiederaufnahme einer CGRPRezeptor-Antagonisten od. CGRP-lnhibitoren Therapie mittels erneuter Kostengutsprache für 12 Monate beantragt werden. Tritt der Rückfall nach 6 Monaten auf, muss der/die Patient(in) erneut die Kriterien wie bei der ersten Verschreibung erfüllen.
Nach dem 2. Therapiejahr und in den Folgejahren:
• Sowohl nach dem 2. Therapiejahr und in den Folgejahren muss eine Therapiepause
wie oben angegeben eingehalten werden. Danach kann der/die Patient(in) die Therapie
mit CGRP-Rezeptor-Antagonisten od. CGRP-lnhibitoren wieder aufnehmen, wenn
er/sie die Kriterien erneut erfüllt. Dies kann solange fortgesetzt werden, wie die Therapie
noch notwendig und wirksam ist.

www.spezialitaetenliste.ch

Foto: AdobeStock/Simone

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